Gemäß der EU-Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG wurde die Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten erlassen.
Diese besagt, dass die Installation und Inbetriebnahme von Infrarotheizungen ab 01.01.2018 ausschließlich in Verbindung mit externen Raumtemperaturreglern zulässig sind, die folgende Funktionen erfüllen: Elektronische Raumtemperaturkontrolle mit Wochentagsregelung und Fernbedienung und/oder Fenster-Öffnungsmelder und/oder adaptiver Regelung des Heizbeginns.